Die Magdeburger NSDAP-Führung erinnert in einem Rundschreiben die Parteimitglieder daran, dass jeglicher „persönlicher Kontakt“ mit Juden verboten ist.Zuvor hatte das örtliche Polizeipräsidium erfahren, dass nicht-jüdische Anwälte – unter ihnen auch NSDAP-Mitglieder, jüdische Mandanten vertraten. Das Rundschreiben enthält daher auch den Hinweis auf die Zusammenstellung einer polizeilichen Liste betroffener Anwälte, um ggf. Disziplinarmaßnahmen ergreifen zu können.