Alle Versammlungen der noch zugelassenen jüdischen Organisationen werden bis zur Reichstagswahl am 29. März verboten. So soll jede jüdische politische Tätigkeit unterbunden werden.
Alle Versammlungen der noch zugelassenen jüdischen Organisationen werden bis zur Reichstagswahl am 29. März verboten. So soll jede jüdische politische Tätigkeit unterbunden werden.