Die „Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ entzieht allen verbliebenen jüdischen Ärzten ihre Zulassung. Bis Ende Oktober 1938 müssen in Magdeburg 25 Praxen schließen.
Die „Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ entzieht allen verbliebenen jüdischen Ärzten ihre Zulassung. Bis Ende Oktober 1938 müssen in Magdeburg 25 Praxen schließen.