Ab dem heutigen Tag müssen Juden binnen zwei Wochen alle persönlichen Wertgegenstände, die Edelmetalle, Edelsteine und Perlen enthielten, unter Verlust in extra eingerichteten „Ankaufstellen“ abliefern. Die antisemitsche Maßnahme ist Teil der zahlreichen Richtlinien zur Einschränkung und Konfiszierung von jüdischem Vermögen, die nach dem Novemberpogrom von der deutschen Regierung erlassen worden sind.