Im Zuchthaus Halle/Saale wird die wegen „Plünderung“ verurteilte Hildegard Trusch mit dem Fallbeil hingerichtet (siehe 22.01.1944).Während der Haft wurde bei ihr eine Schwangerschaft entdeckt, woraufhin die Vollstreckung des Todesurteils ins Stocken geriet, da Schwangere nach den geltenden Vorschriften nicht hingerichtet werden dürfen. Auf Betrieben der Magdeburger Staatsanwaltschaft wird ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen, mit der Begründung, das Kind Hildegard Truschs werde kein „wertvoller Bestandteil der Volksgemeinschaft“. Nach der erzwungenen Fehlgeburt stand der Hinrichtung formal nichts mehr im Wege.