Wenige Wochen nach Verkündigung der „Nürnberger Gesetze“ verschickt die Bezirksregierung an ihre Behörden einen „Fragebogen zum Nachweis der arischen Abstammung“.Der fünfseitige Bogen muss von allen Angestellten bis zum 25. Oktober in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt zurückgegeben werden. Bis zum 25. November müssen zudem die eigenen Geburtsurkunden sowie die der Eltern und Großeltern zur Überprüfung eingereicht werden.