Frieda Jess, Mitarbeiterin der Untergrunddruckerei der Zeugen Jehovas, wird ein weiteres Mal verhaftet.Sie wird wegen illegaler Fortführung religiöser Tätigkeiten am 17. Oktober 1944 vom Volksgerichtshof zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Kriegsende erlebt sie in der Haftanstalt Waldheim. Für ihren Glauben saß sie in der DDR von 1950 bis 1956 erneut im Zuchthaus.