Oskar Zuckschwerdt, Pfarrer der evangelischen Ulrichkirche und Mitglied der Bekennenden Kirche, wird in Untersuchungshaft genommen.Ihm werden Verstöße gegen das Sammlungsgesetz und Kanzelmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Dezember 1934 hatte ihn der Gemeindekirchenrat aufgefordert, sein Amt niederzulegen, um eine „Schädigung unserer evangelischen Ulrichgemeinde und der Volksgemeinschaft“ zu vermeiden. Nach mehreren Wochen U-Haft wird Zuckschwerdt wieder auf freien Fuß gesetzt, nachdem das Naumburger Oberlandesgericht am 28. November 1937 seiner Haftbeschwerde stattgegeben hatte.