Im Frühjahr 1938 verlieren die jüdischen Gemeinden in Deutschland ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit zugleich ihren offiziellen Status als Religionsgemeinschaft.Die Synagogen-Gemeinde Magdeburg kann ihre Tätigkeit fortan nur noch als Jüdische Kultusvereinigung (Synagogen-Gemeinde e.V.) weiterführen.