Ab dem heutigen Tag müssen Jüdinnen und Juden binnen zwei Wochen alle persönlichen Wertgegenstände, die Edelmetalle, Edelsteine und Perlen enthalten, stark unter Wert in extra eingerichteten kommunalen “Ankaufstellen” veräußern. Die antisemitische Maßnahme ist Teil der zahlreichen Richtlinien zur Einschränkung und Konfiszierung von jüdischem Vermögen, die nach dem Novemberpogrom von der deutschen Regierung erlassen worden sind.