Die 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz stellt die bislang eigenständige “Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” (bis Februar 1939 “Reichsvertretung”) unter staatliche Kontrolle. Fortan dient sie v.a. der Übermittlung repressiver Anordnungen des Reichssicherheitshauptamts und wird zu einem reinen Ausführungsorgan verdammt. Wie im gesamten Deutschen Reich werden in den Folgemonaten auch in Magdeburg alle noch eigenständigen jüdischen Organisationen in die “Reichsvereinigung” zwangseingegliedert.