Harry König wird vom KZ Buchenwald in das Gerichtsgefängnis Magdeburg überstellt. Er war 1942 wegen seiner Verlobung mit der “Geltungsjüdin” Ruth Choinowski in Schutzhaft genommen worden.Das Sondergericht Magdeburg verurteilt ihn als „Volksschädling“ zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Die Strafe verbüßt er in den Haftanstalten Gräfenbonna und Hohenasperg.