Die 2. Kammer des Sondergerichts Magdeburg verurteilt einen italienischen Zwangsarbeiter wegen Unterschlagung zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten.Der 23jährige habe sich bei Aufräumarbeiten nach dem Bombenangriff vom 16. Januar in den Trümmern Stoffreste gefunden und sich „angeeignet“.