Den letzten fünf noch tätigen jüdischen Anwälten in Magdeburg wird auf Grundlage der „Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ die Zulassung zum 1. Dezember 1938 entzogen.Im April 1933 hatte es 27 niedergelassene Anwälte jüdischen Glaubens in Magdeburg gegeben. Ein Jahr später waren nur noch 13 eingetragen und von diesen im Gefolge der Nürnberger Gesetzte nur noch fünf beim Landgericht zugelassen.