Erst zwei Monate nach dem Ende des Dritten Reiches wird Erich M. aus der Haft entlassen. Er war im Juni 1940 wegen seiner Homosexualität zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Als sogenannter Kriegstäter wurde die Haftzeit auf fünfeinhalb Jahre ausgedehnt. Erich M. verbüßte seine Strafe zunächst im Emslandlager Brual-Rhede, später in der Zuchthäusern Celle und Hameln.