Unter dem Vorwurf der “Rassenschande” und Sittlichkeitsverbrechen wird der Rechtsanwalt und Vorsitzende der Magdeburger Ortsgruppe des Jüdischen Frontkämpferbundes, Dr. Willi Spanier, von der SA in Schutzhaft genommen. Die zuständigen Richter sehen jedoch keinen ausreichenden Verdacht für einen Haftbefehl. Erst im Januar 1935 sollte es zu einem Prozess gehen Spanier kommen.