Die Magdeburger NSDAP-Führung erinnert in einem Rundschreiben die Parteimitglieder daran, jeglichen “persönlicher Kontakt” mit Jüdinnen und Juden zu vermeiden sei. Zuvor hatte das örtliche Polizeipräsidium erfahren, dass nicht-jüdische Anwälte – unter ihnen auch NSDAP-Mitglieder – jüdische Mandant:innen vertraten. Das Rundschreiben enthält daher auch den Hinweis auf die Zusammenstellung einer polizeilichen Liste betroffener Anwälte, um ggf. Disziplinarmaßnahmen ergreifen zu können.