Das Kammergericht Berlin verurteilt den Magdeburger Widerstandskämpfer Hermann Thor wegen “Vorbereitung zum Hochverrat” zu einer Zuchthausstrafe von fünf Jahren. Er soll als Unterbezirksleiter für Magdeburg-Anhalt die Parteiarbeit für die verbotene KPD fortgesetzt haben. Thor wird nach Verbüßung der Haftstrafe in das KZ Sachsenhausen überführt.