Wenige Wochen nach Verkündigung der “Nürnberger Gesetze” verschickt die Bezirksregierung an ihre Behörden einen “Fragebogen zum Nachweis der arischen Abstammung”. Der fünfseitige Bogen muss von allen Angestellten in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt zurückgegeben werden. Bis zum 25. November müssen zudem die eigenen Geburtsurkunden sowie die der Eltern und Großeltern zur Überprüfung eingereicht werden.
Die Abstammungsüberprüfungen führen zur Empfehlung der Schulbehörde, vier städtische Lehrer:innen „jüdischer Abstammung“ aus dem Schuldienst zu entlassen.