Nach zwei Verhandlungstagen endet die erste Sitzung des “Sondergerichts beim Landesgericht Magdeburg” mit Todesurteilen gegen zwei Genthiner. Sie waren im Zusammenhang mit dem schweren Eisenbahnunglück von Genthin am 22. Dezember 1939 mit 278 Toten der “Leichenfledderei2 beschuldigt worden.
Die Sondergerichte dienen vor allem der Ausschaltung politischer Gegner im Rahmen der Staatsschutz- und Terrorgesetze. Sie sollen allmählich die reguläre Gerichtsbarkeit ersetzen. Das Sondergericht Magdeburg befasst sich allein 1940 mit 311 Anklagen und fällt 249 Urteile, darunter zahlreiche Todesurteile.