Nach zwei Verhandlungstagen endet die erste Sitzung des „Sondergerichts beim Landesgericht Magdeburg“ mit Todesurteilen gegen zwei Genthiner.Sie waren im Dezember 1939 im Zusammenhang mit einen Eisenbahnunglück mit 278 Toten der „Leichenfledderei“ beschuldigt worden. Die Sondergerichte dienten vor allem der Ausschaltung politischer Gegner im Rahmen der Staatsschutz- und Terrorgesetze. Sie sollten allmählich die reguläre Gerichtsbarkeit ersetzen. Das Sondergericht Magdeburg befasst sich allein 1940 mit 311 Anklagen und fällt 249 Urteil, darunter zahlreiche Todesurteile.