Einen Tag vor Ende einer zweijährigen Zuchthausstrafe wird Ernst-Günther P. in polizeiliche “Vorbeugehaft” nach Berlin überführt.Er war im Juli 1939 wegen seiner Homosexualität in Magdeburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die er in den Straflagern Griebo und Esterwegen verbüßte. Sein weiteres Schicksal ist unbekannt. Wahrscheinlich ist er in KZ-Haft ums Leben gekommen.