Das Sondergericht Magdeburg verurteilt einen Handelsvertreter wegen illegaler Schlachtungen von Schafen und Schweinen zum Tode.Die erste Kammer des Gerichts folgt damit der Staatsanwalt und begründet das Urteil gegen den 56jährigen: „Für einen Volksschädling, der noch im 3. Kriegsjahr Fleisch durch Schwarzschlachtungen der Allgemeinheit entzog, ist kein Platz mehr in der Volksgemeinschaft.