Der Volksgerichtshof verurteilt Wilhelm Schumann und Johannes Schindler zum Tode. Sie waren unter anderem in Magdeburg für die Zeugen Jehovas im Untergrund tätig gewesen und hatten Flugschriften der Glaubensgemeinschaft verteilt. Ihre Hinrichtung im Zuchthaus Brandenburg wird ausgesetzt, da man sich von ihnen Zeugenaussagen erhofft. So können sie die Zeit des Nationalsozialismus überleben.