In einem Schreiben weist Hans Nathusius, Betriebsführer der Polte OHG, darauf hin, dass KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter:innen im Gegensatz zu regulär Angestellten keinen Anspruch auf eine Lohnausfallerstattung bei Fliegerangriffen haben.