Das Gesundheitsamt zeigt eine 29jährige Prostituierte als „asoziales Mädchen“ beim Sittenkommissariat der Magdeburger Polizei an und veranlasst ihre Überweisung an das KZ Ravensbrück.Bei der jungen Frau handele es sich „um eine debile, völlig haltlose und willensschwache Person“. Sie sei „nicht nur sittlich minderwertig, sondern beharrlich arbeitsscheu“, so das Gesundheitsamt. Solchermaßen denunziert, verbringt die Magdeburgerin 22 Monate in KZ-Haft. Im Februar 1944 wird sie erneut inhaftiert, kann aber die Haft in Ravensbrück überleben.