Mindestens 36 Bewohner:innen des Zwangslagers für Sinti* und Roma* in Magdeburg werden durch Robert Ritter und sein “Rassenhygienische und erbbiologische Forschungsstelle” “untersucht”. Die dabei erstellten Gutachten enthalten anthropologische Daten, Fotos und „rassenbiologische“ Beurteilungen.
Hintergrund ist ein Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 8. Dezember 1938 zur “Bekämpfung der Zig.plage”. Er ordnete an, alle Sinti* und Roma* im Deutschen Reich nach rassischen Kriterien zu erfassen. Diese Aufgabe wird Ritters “Forschungsstelle” übertragen, die bis Kriegsende über 24.000 „Rassegutachten“ anfertigt. Die Gutachten bilden eine wesentliche Grundlage für die Selektion der Opfer sowie ihre Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager.