Mindestens 36 Bewohner des „Zigeunerlagers“ werden durch Robert Ritter und seine Mitarbeiter der „Rassenhygienischen und erbbiologischen Forschungsstelle“ „untersucht“.Die dabei erstellten Gutachten enthalten anthropologische Daten, Fotos und „rassenbiologische“ Beurteilungen. Hintergrund der Untersuchungen ist ein Runderlass des Reichsinnenministeriums vom 8. Dezember 1938 zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“. Mit dem Ziel der „endgültigen Lösung der Zigeunerfrage“ ordnete Himmler an, alle Sinti und Roma im Deutschen Reich nach rassischen Kriterien zu erfassen. Diese Aufgabe wird Ritters „Forschungsstelle“ übertragen, die bis Kriegsende über 24.000 „Rassegutachten“ von Sinti und Roma anfertigt. Die Gutachten bilden eine wesentliche Grundlage für die Selektion der Opfer und für ihre Deportation in die Konzentrations- und Vernichtungslager.