Die wegen “Plünderung” verurteilte Hildegard Trusch aus Magdeburg wird im Zuchthaus Halle/Saale mit dem Fallbeil hingerichtet (siehe 22.01.1944).
Während der Haft wurde bei ihr eine Schwangerschaft entdeckt. Laut Vorschriften hätte daher die Hinrichtung ausgesetzt werden müssen. Daraufhin regte die Staatsanwaltschaft einen Schwangerschaftsabbruch an, da das Kind ohnehin kein “wertvoller Bestandteil der Volksgemeinschaft“ werden könne. Noch vor Abschluss dieser Überlegungen ließ das Justizministerium die Hinrichtung vollstrecken. Dem Landgericht Magdeburg wurde mitgeteilt, Hildegard Trusch habe eine Fehlgeburt erlitten.