Frieda Jess, Mitarbeiterin der Untergrunddruckerei der Zeugen Jehovas in Magdeburg, wird von der Gestapo verhaftet und am 17. Oktober 1944 vom Volksgerichtshof wegen der Fortführung religiöser Tätigkeiten zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Bereits im Juni 1940 war sie für zehn Monate in Beugehaft genommen worden. Das Kriegsende erlebt sie in der Haftanstalt Waldheim.
Für ihren Glauben sitzt sie in der DDR von 1950 bis 1956 erneut im Zuchthaus.