Bereits wenige Tage nach der Ankunft im KZ-Außenlager Magdeburg-Rothensee (“Magda”) werden 59 Häftlinge als “arbeitsunfähig” in das KZ Buchenwald deportiert.
Kranke und arbeitsunfähige Häftlinge in dem KZ unterliegen der Selektion durch den Häftlingspfleger, den Brabag-Betriebsarzt und die SS-Sanitäter. Die “Rücktransporte” in die Stammlager der Außenkommandos bedeuten häufig das Todesurteil für die Betroffenen.