Bereits wenige Tage nach der Ankunft im KZ-Außenlager “Magda” werden 59 Häftlinge als „arbeitsunfähig“ in das KZ Buchenwald deportiert.Kranke und nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge in den Konzentrationslagern unterliegen der Selektion durch den Häftlingspfleger, den Brabag-Betriebsarzt und der SS-Sanitäter. Die “Rücktransporte” wegen “Arbeitsunfähigkeit” in die Stammlager der Außenkommandos bedeuten häufig das Todesurteil für die Betroffenen.