9. Dezember 1935
Die Staatspolizeistelle untersagt öffentliche Werbekampagnen für die Jüdische Winterhilfe. Verstöße seien zu melden und anzuzeigen.
12. Dezember 1935
Die Staatspolizeistelle verfügt die vorläufige Schließung des Kaufhauses Barasch. Dem Besitzer wird mitgeteilt, dass das Geschäft erst wieder am 14. Dezember nach Austausch aller leitenden Angestellten durch “arisches” Personal öffnen könne. Zuvor hatte ein Informant männliche Angestellte denunziert, “ernst zu nehmende Sittlichkeitsvergehen” gegen weibliche Angestellte begangen zu haben.
14. Dezember 1935
Sechs leitende jüdische Angestellte des Kaufhauses Barasch werden in Gewahrsam genommen. Um das Geschäft wieder öffnen zu können, stellt der jüdische Besitzer, Hermann Broder, an ihrer statt “arische” Fachkräfte ein. Die Kampagne gegen das Kaufhaus veranlasst zahlreiche weitere jüdische Mitarbeiter:innen zu kündigen. So unter Druck gesetzt, prüft Broder den Verkauf seines Unternehmens.