Das Mitteldeutsche Sondergericht in Halle verurteilt das 62jährige ehemalige SPD- und Reichsbannermitglied Adolf Herbst wegen „heimtückischer Angriffe gegen die Regierung“ zu 21 Monaten Gefängnis. Der Versicherungsangestellte war 1934 verhaftet worden, weil er in einem Brief an einen Freund in Kanada die Politik des Nationalsozialismus kritisiert hatte. Herbst wird bis zu seiner Verurteilung im KZ Lichtenburg interniert. Die Gefängnisstrafe verbüßt er in Halle, Naumburg und Quedlinburg.