3. Juli 1942
Das Konsistorium der ev. Kirchenprovinz Sachsen erinnert die Superintendentur in Magdeburg mit scharfen Worten daran, keine Taufen von Juden mehr vorzunehmen.
22. Juni 1942
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland informiert die Eltern aller Schüler jüdischer Schulen über deren Schließung am 1. Juli.Außerhalb der Familien war seitdem auch kein Privatunterricht mehr erlaubt.
17. Juni 1942
Alle Mitglieder der jüdischen Gemeinde werden aufgefordert, Heiz- und Kochgeräte sowie Plattenspieler und Schallplatten der Verwaltung auszuhändigen.
11. Juni 1942
Eine bisher unbekannte Zahl Magdeburger Jüdinnen und Juden wird in ein Ghetto im annektierten „Generalgouvernement“ deportiert, wahrscheinlich nach Lodz/Litzmannstadt-Ghetto. Die Deportation gilt formal als “Umsiedlung”, da sie innerhalb des erweiterten Reichsgebietes erfolgt. Die Betroffenen werden zu “Staatsfeinden” erklärt, um sie enteignen zu können.
8. Juni 1942
Dr. Schillst, Verwaltungsbeamter in Magdeburg, nimmt an einem Seminar teil, das dem Fachaustausch über die Konfiszierungen nach der Deportation von Juden dient.Das Seminar wird vom Oberfinanzpräsidium Berlin-Brandenburg und dem Reichfinanzministerium organisiert. In dessem Rahmen wird u.a. daran erinnert, dass kinderreiche „arische“ Familien bei der Vergabe frei gewordener „Judenwohnungen“ zuerst zu berücksichtigen seien.
6. Juni 1942
Allen Juden wird die Nutzung von Warteräumen und Unterständen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel untersagt.
22. Mai 1942
Wegen angeblicher „Herumtreiberei“ auf dem Breiten Weg wird der Sinto Paul K. verhaftet. Nach achttägigen Aufenthalt im Polizeigefängnis wird er wieder entlassen.
18. Mai 1942
Harry König wird wegen der Weigerung, seine Lebenspartnerschaft mit der „Geltungsjüdin“ Ruth Choinowski aufzugeben, in „Schutzhaft“ genommen.Er wird am 2. Juli nach Buchenwald verschleppt. Bemühungen im seine Freilassungen scheitern, da er weiterhin zu seiner Familie steht und die Trennung verweigert.
14. Mai 1942
Alle Juden mit doppelter Staatsangehörigkeit wird die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen und ihr Besitz konfisziert.
11. Mai 1942
Die Staatspolizei erhöht ihren Druck gegenüber der jüdischen Bevölkerung und droht allen Besuchern nicht-jüdischer Kulturveranstaltungen KZ-Haft an.Die Regierung der Provinz Sachsen hatte zuvor alle Maßnahmen in diesen Fällen offiziell eingestellt.
9. Mai 1942
Das Sondergericht Magdeburg verurteilt einen Handelsvertreter wegen illegaler Schlachtungen von Schafen und Schweinen zum Tode.Die erste Kammer des Gerichts folgt damit der Staatsanwalt und begründet das Urteil gegen den 56jährigen: „Für einen Volksschädling, der noch im 3. Kriegsjahr Fleisch durch Schwarzschlachtungen der Allgemeinheit entzog, ist kein Platz mehr in der Volksgemeinschaft.
23. April 1942
Das Oberfinanzpräsidium Magdeburg bestätigt den Eingang aller Begleitakten zu den am 14. April deportierten Juden.Die Akten dienen der Vorbereitung für die Maßnahmen zur Konfiszierung ihres verbliebenen Vermögens.
18. April 1942
Die Sintezza Berta F. wird von der Polizei in Colbitz aufgegriffen und in die Haftanstalt Magdeburg-Neustadt überstellt.Um den Lebensunterhalt ihrer Familie sicherstellen zu können, hatte sie sich über das Reiseverbot für Sinti und Roma hinweggesetzt. Als reisende Vertreterin hatte sie Spitzendeckchen verkauft und mit den Einnahmen Lebensmittel erworben.
14. April 1942
446 Menschen jüdischer Herkunft aus dem Bezirk Magdeburg-Anhalt müssen sich am 13. April 1942 in der Saalwirtschaft “Freundschaft” (Prälatenstraße) einfinden, darunter 153 Magdeburgerinnen und Magdeburger. Sie werden tags darauf vom Hauptbahnhof aus in das Warschauer Ghetto deportiert. Der Zug mit 835 Menschen aus den Bereichen der Gestapo-Leitstellen Magdeburg, Potsdam, Berlin trifft dort am 16. April ein.
6. April 1942
Die Polizei verhaftet die Sintezza Klara Weiß wegen des Verstoßes gegen den „Festsetzungserlass“.Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, hatten sie in den benachbarten Dörfern Mottenkugel verkauft. Nach der Androhung einer Inhaftierung im KZ im Wiederholungsfall, wurde sie nach drei Tagen wieder aus dem Polizeigefängnis entlassen.
24. März 1942
Die Stadtverwaltung untersagt allen Juden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Nur für wenige Berufsgruppen gibt es Ausnahmegenehmigungen.
14. Januar 1942
In Vorbereitung auf die Deportationen werden die Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft aufgefordert, alle Woll- und Pelzsachen, Skier sowie Bergschuhe bei der Verwaltung abzuliefern.
12. Dezember 1941
Die Gestapo fordert die Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde auf, ihren Mitgliedern den Besuch von städtischen Kinos zu untersagen.Nur so könnten “Ausschreitungen der deutschblütigen Bevölkerung gegen Juden” verhindert werden.
8. Dezember 1941
Die Stadtverwaltung bestätigt die “Arisierung” sämtlicher Geschäfte und Firmen, die einst Juden gehört haben.
20./21. November 1941
Alle Mitglieder der jüdischen Gemeinschaft müssen den Besitz von Schreibmaschinen, Fahrrädern, Fotoapparaten und anderen Gütern melden.Die Registrierung des Besitzes ist Teil der vorbereitenden Maßnahmen zur Konfiszierung der Güter und der Deportation ihrer Besitzer.
4. November 1941
Die Provinzialregierung erhält eine Mitteilung des Reichsfinanzministers über das genaue Vorgehen bei den bevorstehenden Deportationen.Zuerst sollen alle Juden deportiert werden, die nicht in kriegswichtigen Unternehmen arbeiten. Besitz und Eigentum der Deportierten sollen zugunsten des Reichs beschlagnahmt werden. Bereits in den Monaten zuvor wurden hierfür sämtliche Besitztümer von Juden registriert. Geräumte Wohnungen und Zimmer sollen an die Stadtverwaltung zurückgegeben werden.
Oktober 1941
Eine Polizeiverordnung dehnt das Verbot für Juden, “deutsche” Kulturveranstaltungen zu besuchen, auf den Besuch von Cafés und Gaststätten aus.
24. September 1941
Den jüdischen Krankenpflegeschülerinnen wird mitgeteilt, dass sie fortan nicht mehr versichert seien.
23. September 1941
Der Provinzialregierung werden verschärfende Richtlinien für Bahnreisen von Juden mitgeteilt. Fortan dürfen sie nur noch in Zügen dritter Klasse reisen.Einen Sitzplatz dürfen sie nur einnehmen, wenn alle Nicht-Juden bereits einen haben. Zur Rushhour ist Juden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel grundsätzlich verboten.
15. September 1941
Gemäß einer reichsweiten Verordnung müssen alle Juden ab dem 7. Lebensjahr einen gelben Davidstern sichtbar an der Kleidung tragen.Die Maßnahme besiegelt das Ende jeder Anonymität. Antisemitische Schmähungen und Misshandlungen in der Öffentlichkeit nehmen deutlich zu. Aus Angst vor Konfrontationen meiden viele Juden die Hauptverkehrsstraßen der Stadt.
9. September 1941
Das Reichspropagandaamt Magdeburg-Anhalt lobt die Provinzialregierung in Magdeburg für ihren Erfolg, Juden von allen öffentlichen Plätzen der Stadt fernzuhalten.
8. August 1941
Die Synagogen-Gemeinde wird endgültig aus dem Vereinsregister gelöscht.Bereits am 5. Juni 1940 musste sich die Gemeinde in Jüdische Kultusvereinigung umbenennen und wurde am 27. Mai 1941 offiziell der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland angeschlossen.
16. Juli 1941
Else Massor, im Untergrund für die Zeugen Jehovas tätig, wird nach ständigen Misshandlungen als haftunfähig entlassen.Sie war zusammen mit ihrem Ehemann Frank Massor am 28. Februar 1940 wegen der Verbreitung religiöser Schriften verhaftet worden.
16. Juni 1941
Die Regierung der Provinz Sachsen verbietet den Juden per Gesetz den Besuch “deutscher Kulturveranstaltungen”.Hierzu hatte am 12. Juni die Gauleitung der NSDAP aufgefordert. Bis dahin lag es im Ermessen der Veranstalter, Juden den Zutritt zu gestatten oder nicht.
14. Juli 1941
Robert Ritter, Leiter der “rassenhygienischen Forschungsstelle” des Reichsgesundheitsamts stuft die Sintezza Erna Lauenburger („Unku“) als „Zigeunermischling“ ein.Im Rahmen der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis gegen Sint*ezza und Rom*nja bedeutet dies eine spätere Einweisung in ein Konzentrationslager.